Um die beteiligten Vereine nicht vorab mit den Gebühren für die Schiedsrichtereinsätze zu konfrontieren, wurde beschlossen, dass der Verband von sich aus prinzipiell keine Schiedsrichter bestimmen wird. Allerdings bleibt es den Vereinen überlassen, analog zum „normalen“ Spielbetrieb, jeweils Schiedsrichter anzufordern. Die Gebühr hierfür lt. § 12 der GO teilen sich, wie immer, beide Vereine. Im Übrigen sind die Termine mittlerweile auch in die Datenbank übertragen.